Allgemeine Geschäftsbedingungen / Behandlungsvertrag für Tierheilpraxis Franziska Ober

 

Anwendbarkeit der AGB:
Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Franziska Ober als Tierphysiotherapeutin / Tierheilpraktikerin (hier Therapeutin genannt) und dem Tierhalter im Rahmen eines Behandlungsvertrages nach den §§ 611 ff BGB, sofern nicht anders vereinbart.

 

Behandlungsvertrag:
Ein Behandlungsvertrag entsteht, wenn der Tierhalter das Angebot der Therapeutin annimmt und sich zum Zwecke von Beratung, Diagnose und Therapie an die Therapeutin wendet.

Die Therapeutin kann einen Vertrag ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere wenn ein notwendiges Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder spezialisierte Behandlungen nicht möglich sind.

 

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages:
Die Therapeutin setzt ihre Kenntnisse der Tierphysiotherapie und komplementären Heilmethoden zur Beratung und Therapie ein.

Über die Therapiemethoden entscheidet die Therapeutin nach eigenem Ermessen, nachdem der Tierbesitzer umfassend informiert wurde.

 

Mitwirkung des Tierhalters:
Der Hundehalter versichert, dass sein Tier zum Zeitpunkt der Therapie haftpflichtversichert und frei von ansteckenden Krankheiten ist. Der Tierhalter verpflichtet sich zur ausführlichen Berichterstattung über den Gesundheitszustand des Tieres und stimmt der Dokumentation zu.

Eine gute Zusammenarbeit mit dem Tierhalter wird angestrebt. Die Therapeutin haftet nicht für Verletzungen oder Schäden am Tier, die durch den Tierhalter oder Dritte verursacht werden.

 

Honorierung:
Die Therapeutin hat Anspruch auf ein Honorar, das bar vom Tierhalter für jeden Behandlungstag zu entrichten ist. Bei Zahlungsverzug wird ein Inkassobüro beauftragt, dessen Gebühren der Tierhalter trägt.

 

Haftung:
Der Tierhalter haftet in vollem Umfang für Schäden, die durch ihn oder das Tier an Personen, Ausrüstung und Einrichtungen verursacht werden. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Gefahr.

 

Vertraulichkeit der Behandlung:
Die Therapeutin behandelt Patientendaten vertraulich und gibt Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Tierhalters, es sei denn, gesetzliche Vorschriften erfordern eine Weitergabe.

 

Rechnungsstellung:
Nach der Behandlung erhält der Tierhalter eine Rechnung, die keine Diagnose enthält und ohne Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG ausgestellt wird.

 

Meinungsverschiedenheiten:
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden, indem abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorgelegt werden.

 

Hausbesuche / Termine:
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich von Franziska Ober bestätigt wurden. Bei Verspätungen wird die Wartezeit in Rechnung gestellt. Tritt der Tierhalter innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Termin von dem Behandlungsvertrag zurück, kann ihm die vereinbarte Behandlung in Rechnung gestellt werden.